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Wann liegt ein Alkohol- oder Drogenverstoß vor?

Ein Verstoß gegen das Alkohol- oder Drogengesetz im Straßenverkehr liegt vor, wenn:

  • Der Blutalkoholwert über den gesetzlichen Grenzwerten liegt (0,5 Promille für Ordnungswidrigkeiten, 1,1 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit).
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss nachweislich die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt hat.
  • Der Fahrer unter Drogeneinfluss steht, unabhängig von der gemessenen Menge.
  • Wiederholte Verstöße oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen.
Auch Medikamente mit berauschender Wirkung können unter Umständen als Drogenverstoß gewertet werden.

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Welche Konsequenzen hat ein Alkohol- oder Drogenverstoß?

Die Strafen für Alkohol- und Drogenfahrten hängen von der Schwere des Verstoßes ab:

  • Bußgelder ab 500 € bis zu mehreren tausend Euro.
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis je nach Schwere des Falls.
  • Punkte in Flensburg, abhängig von der Promillezahl oder Drogeneinfluss.
  • Strafverfahren und Freiheitsstrafe, insbesondere bei Wiederholungstätern oder Unfällen mit Personenschäden.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Zusätzlich kann es zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen wie Leistungskürzungen oder Regressforderungen kommen.

Wie läuft ein Strafverfahren bei Alkohol- oder Drogenverstößen ab?

Ein Strafverfahren wegen eines Alkohol- oder Drogenverstoßes verläuft typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Polizeikontrolle und erster Test: Alkoholkontrollen erfolgen oft durch Atemalkoholtests, Drogentests meist durch Urinproben oder Wischtests.
  2. Blutprobe zur genauen Bestimmung des Alkohol- oder Drogenwertes: Diese ist maßgeblich für die rechtlichen Konsequenzen.
  3. Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft: Prüfung, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt.
  4. Strafbefehl oder Gerichtsverhandlung: Je nach Fall kann eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
  5. MPU und Wiedererteilung des Führerscheins: In vielen Fällen ist eine MPU notwendig, um die Fahreignung nachzuweisen.
Wir helfen Ihnen dabei, das Verfahren zu begleiten und mögliche Strafen zu minimieren.

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Wie kann man sich gegen eine Alkohol- oder Drogenfahrt verteidigen?

Nicht jede Messung oder jeder Vorwurf führt automatisch zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlerhafte Messungen: Atem- und Blutalkoholtests können fehlerhaft durchgeführt oder ausgewertet worden sein.
  • Kein nachweisbarer Fahrfehler: Falls keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird, kann eine mildere Strafe erreicht werden.
  • Rechtswidrige Polizeikontrolle: Falls die Kontrolle ohne hinreichenden Verdacht stattfand, kann dies zur Unverwertbarkeit der Beweise führen.
  • Geringe Wirkstoffkonzentration bei Drogen: Manche Substanzen sind lange nachweisbar, ohne die Fahrtüchtigkeit zu beeinträchtigen.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Alkohol- oder Drogenverstoß vorgeworfen wird?

  • Keine Aussagen ohne Anwalt machen, da alles gegen Sie verwendet werden kann.
  • Drogenschnelltests möglichst verweigern, da sie fehleranfällig sind.
  • Blutprobe nur unter richterlicher Anordnung zulassen, wenn kein Unfall vorliegt.
  • Strafbefehl oder Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren, sondern prüfen lassen.
  • Frühzeitig eine Kanzlei kontaktieren, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle
  • Prüfung der Beweise und möglicher Messfehler
  • Abwehr des Führerscheinentzugs oder Verkürzung der Sperrfrist
  • Vorbereitung auf die MPU zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Gerichtlicher Vertretung zur Minimierung der Strafen
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verteidigungsmöglichkeiten prüfen und eine angemessene Lösung für Ihren Fall finden.

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