Anwaltskanzlei in Aachen | Anwalt für Ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit Medikamenten und Betäubungsmitteln
Ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit Medikamenten und Betäubungsmitteln
Was regelt das Arzneimittel- und Drogenrecht?
Das Arzneimittel- und Drogenrecht bildet die Grundlage für den legalen und kontrollierten Umgang mit medizinisch wirksamen Substanzen – vom rezeptpflichtigen Medikament bis zum Cannabispräparat. Geregelt wird, wer was herstellen, abgeben, verordnen oder einnehmen darf. Während das Arzneimittelgesetz (AMG) den legalen Vertrieb und die Kontrolle von Medikamenten umfasst, behandelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor allem Stoffe mit Suchtpotenzial – inklusive verschärfter Strafandrohungen bei Missbrauch oder illegalem Handel. Für Ärzt:innen, Apotheker:innen und medizinische Einrichtungen gelten strenge Dokumentations- und Kontrollpflichten. Auch Privatpersonen riskieren empfindliche Strafen bei Besitz, Erwerb oder Einfuhr nicht zugelassener Substanzen. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend – auch bei strafrechtlichen Ermittlungen oder berufsrechtlichen Verfahren.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt zum Arzneimittel- und Drogenrecht?
Zum Arzneimittel- und Drogenrecht zählen unter anderem folgende Bereiche:
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Arzneimittelgesetz (AMG): Herstellung, Zulassung, Abgabe und Werbung für Medikamente
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Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Besitz, Handel, Verordnung und Einfuhr von Betäubungsmitteln (z. B. Morphin, Cannabis)
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Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG): Verbot synthetischer Drogen („Legal Highs“)
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Heilmittelwerbegesetz (HWG): Werbung und Information zu Arzneimitteln
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Apotheken- und ärztliches Berufsrecht: Lagerung, Verschreibung, Abgabe und Dokumentation
Typische Konstellationen:
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Erwerb oder Besitz von BtM ohne Rezept
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Verordnung von Arzneimitteln ohne Indikation oder Scheinpatienten
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Import nicht zugelassener Medikamente (z. B. Lifestyle-Präparate, Anabolika)
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Werbung für medizinische Wirkstoffe ohne Zulassung
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Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Arzneimittel- oder Drogenrecht?
Je nach Gesetz und Schwere der Tat reichen die Konsequenzen von Bußgeld bis Freiheitsstrafe:
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Verstoß gegen das AMG (§§ 95 ff.): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (bei Fahrlässigkeit) / bis zu 10 Jahren (bei gewerbsmäßigem Handel oder Gesundheitsgefährdung)
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Verstoß gegen das BtMG (§§ 29 ff.): Besitz, Handel oder Einfuhr → Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren
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Verstöße gegen das NpSG: Ordnungswidrigkeit oder Straftat – je nach Verbreitungsform
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Berufsrechtliche Konsequenzen: Verlust der Approbation, Apothekenbetriebserlaubnis oder Zulassung
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Einziehung, Führungszeugniseintrag, Strafregistereintrag möglich
Wir setzen uns dafür ein, das Strafmaß zu begrenzen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – auch durch Kooperation mit Behörden.
Wie läuft ein Ermittlungs- oder Strafverfahren im Arzneimittel- oder Drogenrecht ab?
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Anzeige oder Verdacht (z. B. durch Zoll, Polizei, Kassenärztliche Vereinigung, Apothekenaufsicht)
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Durchsuchung und Sicherstellung von Medikamenten, Rezepten, Dateien oder Geräten
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Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft – Aussage sollte nur mit anwaltlicher Beratung erfolgen
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Medizinische und pharmazeutische Gutachten, ggf. Sachverständigenbeweis
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Abschluss durch:
– Verfahrenseinstellung (§ 153, § 170 StPO),
– Strafbefehl,
– oder öffentliche Hauptverhandlung mit Urteil
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch alle Phasen – sachlich, diskret und mit spezifischem Fachwissen im Medizinstrafrecht.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf eines Verstoßes verteidigen?
Je nach Einzelfall bieten sich unterschiedliche Verteidigungsansätze:
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Kein Vorsatz / Irrtum über Rechtslage – z. B. bei Import rezeptfreier Präparate aus dem Ausland
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Medizinisch indizierte Verordnung – bei klarer therapeutischer Zielsetzung
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Kein Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes – z. B. bei unscharfer Definition oder Laborfehlern
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Keine Verbreitungsabsicht – Besitz nur zum Eigengebrauch
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Formale Fehler bei Durchsuchung, Beweissicherung oder Belehrung
Wir werten Unterlagen, Rezeptierung und Kommunikation aus – und verteidigen Sie mit medizinischem und juristischem Know-how.
Was sollten Sie bei einem Ermittlungsverfahren im Arzneimittel- oder Drogenrecht beachten?
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Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – auch nicht zur medizinischen Indikation
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Bewahren Sie Dokumente, Rezepte, E-Mail-Korrespondenz und Lieferscheine auf
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Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – insbesondere bei Vernehmungen oder „Kooperationsangeboten“
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Vermeiden Sie öffentlichkeitswirksame Rechtfertigungen oder Erklärungen
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Lassen Sie auch mögliche berufsrechtliche Folgen prüfen – durch spezialisierten Rechtsbeistand
Wir sorgen dafür, dass Ihre Handlung rechtlich richtig eingeordnet wird – und schützen Ihre berufliche und persönliche Integrität.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist der Besitz von medizinischem Cannabis ohne Rezept strafbar?
Was gilt als „Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz“?
Muss ich bei einer Durchsuchung in der Praxis oder Apotheke kooperieren?

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