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Was regelt der Kündigungsschutz?

Der gesetzliche Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer in größeren Betrieben vor willkürlicher oder unangemessener Kündigung. Voraussetzungen:

  • Der Arbeitnehmer ist länger als sechs Monate im Betrieb (§ 1 Abs. 1 KSchG)

  • Der Betrieb beschäftigt mehr als zehn Vollzeitkräfte (§ 23 KSchG)

In diesen Fällen muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, das heißt:

  • Verhaltensbedingt: z. B. Arbeitsverweigerung, Pflichtverletzungen

  • Personenbedingt: z. B. langanhaltende Krankheit, fehlende Eignung

  • Betriebsbedingt: z. B. Stellenabbau, Standortschließung

Fehlt ein solcher Grund oder ist die Sozialauswahl fehlerhaft, ist die Kündigung angreifbar.

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Was passiert bei einem Verstoß gegen den Kündigungsschutz?

Eine unrechtmäßige Kündigung kann folgende Rechtsfolgen haben:

  • Unwirksamkeit der Kündigung: Das Arbeitsverhältnis besteht weiter

  • Anspruch auf Weiterbeschäftigung

  • Abfindung: Häufig im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erzielt

  • Vergütungsanspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung

Besonders riskant für Arbeitgeber sind Verstöße gegen den Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) – hier drohen zusätzlich Bußgelder oder Schadenersatzpflichten.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Nach Erhalt der Kündigung bleibt wenig Zeit:

  • Frist: Klage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG)

  • Verfahren:
    – Gütetermin: Ziel ist eine Einigung
    – Kammertermin: Entscheidung durch das Gericht

  • Ergebnisse:
    – Weiterbeschäftigung
    – Vergleich mit Abfindung
    – Beendigung mit Zeugnisregelung

Unsere Kanzlei begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – strategisch, erfahren und durchsetzungsstark.

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Wie können Sie sich gegen eine Kündigung wehren?

Wir prüfen individuell, ob und wie Sie sich erfolgreich gegen die Kündigung verteidigen können:

  • Formfehler: Kündigung nur mündlich? Dann ist sie nichtig

  • Fehlender Kündigungsgrund: Keine Rechtfertigung = unwirksam

  • Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

  • Missachtung von Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Mutterschutz, Betriebsrat)

  • Diskriminierende Kündigung (z. B. wegen Alter, Herkunft, Behinderung)

Wir analysieren Ihre Lage genau und setzen Ihre Rechte entschlossen durch.

Was sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung beachten?

  • Bewahren Sie Ruhe – und keine eigenmächtigen Schritte unternehmen

  • Notieren Sie das Datum des Zugangs der Kündigung

  • Lassen Sie die Kündigung umgehend rechtlich prüfen

  • Beachten Sie die 3-Wochen-Frist für die Klage

  • Vermeiden Sie voreilige Aufhebungsverträge ohne anwaltliche Beratung

  • Verlangen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und beraten zu Abfindung, Vergleich oder Weiterbeschäftigung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht – insbesondere im Kündigungsschutz. Wir:

  • analysieren Ihre individuelle Situation kurzfristig

  • beraten zu Chancen, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen

  • führen Kündigungsschutzklagen mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft

  • verhandeln faire Abfindungen und Zeugnisse

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Ob Klage, Vergleich oder Aufhebungsvertrag – wir stehen an Ihrer Seite.

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