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Welche Mängel entstehen häufig beim Hausbau?

Beim Hausbau und Neubau entstehen häufig folgende Mängel:
  • Feuchtigkeitsprobleme: Feuchtigkeit im Keller, in den Wänden oder im Dachbereich sind häufige und teure Mängel, die zu Schimmelbildung und Bauschäden führen können.
  • Risse in Wänden und Decken: Statische Risse oder Setzungsrisse entstehen oft durch fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Materialien.
  • Dachundichtigkeiten: Undichte Dächer führen zu Wassereintritt und Schäden an der Konstruktion und Einrichtung.
  • Fehlerhafte Elektroinstallationen: Mangelhafte Elektroarbeiten können zu Sicherheitsrisiken und Funktionsstörungen führen.
  • Wärmedämmung und Isolierung: Fehlerhafte Dämmung führt zu Energieverlusten und Wärmebrücken.
  • Fenster und Türen: Undichte Fenster oder fehlerhafte Türinstallationen beeinträchtigen die Wärmedämmung und Sicherheit.
  • Sanitärinstallationen: Fehlerhafte Rohrleitungen, Wasserlecks oder mangelhafte Sanitärausstattung sind häufige Mängel.
Diese Mängel können erhebliche Kosten für Nachbesserungen oder Reparaturen verursachen.

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Was sind Gewährleistungsansprüche beim Hausbau?

Gewährleistungsansprüche sind Ihre rechtlichen Ansprüche gegen den Bauunternehmer für Mängel an der Bauleistung. Sie haben folgende Möglichkeiten:
  • Nachbesserung: Der Bauunternehmer muss den Mangel auf seine Kosten beseitigen. Dies ist der Regelanspruch.
  • Minderung: Wenn Nachbesserung unmöglich oder unwirtschaftlich ist, können Sie den Kaufpreis mindern.
  • Schadensersatz: Wenn der Bauunternehmer die Nachbesserung verweigert oder nicht leistet, können Sie Schadensersatz fordern.
  • Rücktritt: In schwerwiegenden Fällen können Sie vom Vertrag zurücktreten (selten beim Hausbau).
Die Gewährleistungsfristen sind streng: Für Bauwerke beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Mängelrügefrist beträgt zwei Wochen nach Abnahme (§ 640 Abs. 1 BGB).

Welche Rechte haben Sie bei Baumängeln?

Bei Baumängeln haben Sie folgende Rechte:
  • Mängelrüge: Sie müssen den Mangel dem Bauunternehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen (Mängelrügefrist: zwei Wochen nach Abnahme).
  • Nachbesserungsanspruch: Der Bauunternehmer muss den Mangel auf seine Kosten beseitigen.
  • Haftung für Mängel: Der Bauunternehmer haftet für alle Mängel, die bei Abnahme vorhanden waren oder später entstehen (innerhalb der Gewährleistungsfrist).
  • Beweislastumkehr: Bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme entstehen, wird vermutet, dass sie bereits bei Abnahme vorhanden waren.
  • Schadensersatz: Wenn der Bauunternehmer nicht leistet, können Sie Schadensersatz fordern.
Wichtig: Die Einhaltung von Fristen ist entscheidend für die Wahrung Ihrer Rechte!

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Wie dokumentieren Sie Mängel richtig?

Die richtige Dokumentation von Mängeln ist entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
  • Schriftliche Mängelrüge: Teilen Sie den Mangel dem Bauunternehmer schriftlich (per E- Mail oder Brief) mit. Nennen Sie den Mangel präzise und fordern Sie Nachbesserung auf.
  • Fotos und Videos: Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und Videos. Zeigen Sie auch den Umfang des Schadens.
  • Sachverständigengutachten: Lassen Sie Mängel von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen. Dies ist oft notwendig für die Bewertung von Schäden.
  • Beweise sammeln: Sammeln Sie alle Belege (Verträge, Rechnungen, Korrespondenz, Abnahmeprotokolle).
  • Zeitnahe Dokumentation: Dokumentieren Sie Mängel zeitnah nach Entdeckung. Verzögerungen können zu Problemen bei der Beweisführung führen.
Eine professionelle Dokumentation ist die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?

Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt in mehreren Schritten:
  1. Mängelrüge: Teilen Sie den Mangel dem Bauunternehmer schriftlich mit und fordern Sie Nachbesserung auf.
  2. Nachbesserungsfrist: Setzen Sie eine angemessene Frist für die Nachbesserung (mindestens zwei Wochen).
  3. Verhandlung: Verhandeln Sie mit dem Bauunternehmer über die Nachbesserung oder Minderung.
  4. Gerichtliche Geltendmachung: Wenn der Bauunternehmer nicht leistet, können Sie Klage einreichen.
  5. Sachverständigengutachten: Im Prozess wird oft ein Sachverständigengutachten zur Bewertung des Mangels eingeholt.
  6. Urteil: Das Gericht entscheidet über Ihre Ansprüche (Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz).
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann Ihnen Zeit und Kosten sparen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Baumängel und Gewährleistung spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Mängelansprüchen. Wir unterstützen Sie dabei:
  • Mängel fachgerecht zu dokumentieren und zu bewerten.
  • Die richtige Mängelrüge zu formulieren und einzureichen.
  • Mit Bauunternehmen zu verhandeln und Nachbesserung zu fordern.
  • Sachverständigengutachten zu organisieren und zu bewerten.
  • Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
  • Schadensersatz und Minderung zu fordern.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Mängelansprüche prüfen und durchsetzen.

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