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Was regelt das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Schwangere und Mütter vor und nach der Geburt. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen – unabhängig von Branche, Arbeitszeit oder Vertragsform. Zentrale Regelungen:

  • Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten: 12 Wochen)

  • Kündigungsschutz: ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt (§ 17 MuSchG)

  • Beschäftigungsverbote: bei gesundheitlicher Gefährdung, Nachtarbeit, Akkord, gefährlichen Tätigkeiten

  • Mutterschaftsgeld: Zahlung durch Krankenkasse und Arbeitgeber als Entgeltersatz

  • Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz: besondere Vorgaben zu Pausen, Sitzgelegenheiten, Belastungsschutz

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Welche Rechte und Leistungen stehen Ihnen im Mutterschutz zu?

Während der Mutterschutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld:

  • Gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 €/Tag von der Krankenkasse und den Differenzbetrag vom Arbeitgeber

  • Privatversicherte oder familienversicherte Frauen erhalten Mutterschaftsleistungen vom Bundesversicherungsamt

  • Der Arbeitgeber erhält die Aufwendungen über das Umlageverfahren (U2) zurück

Weitere Folgen:

  • Keine Anrechnung auf Urlaub

  • Sonderkündigungsschutz: Kündigung nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde – faktisch kaum durchsetzbar

  • Anspruch auf gleichwertige Weiterbeschäftigung, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt

Wie läuft die Kommunikation mit dem Arbeitgeber ab?

Der Ablauf ist klar gesetzlich geregelt:

  • Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber so früh wie möglich

  • Arbeitgeber hat dann eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 10 MuSchG)

  • Falls nötig: Umsetzung, Anpassung oder Freistellung der Arbeitnehmerin

  • Der Arbeitgeber muss das zuständige Regierungspräsidium bzw. Aufsichtsbehörde informieren

  • Mutterschaftsgeld beantragen:
    – Bei der Krankenkasse (gesetzlich Versicherte)
    – Beim Bundesversicherungsamt (nicht gesetzlich Versicherte)
    – Mit Bescheinigung der Krankenkasse über den Entbindungstermin

Wir unterstützen bei Problemen mit dem Arbeitgeber oder der Behörde – diskret und entschlossen.

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Wie können Sie sich bei Verstößen gegen den Mutterschutz wehren?

Kommt es zu Problemen, etwa durch:

  • Ablehnung der Freistellung trotz ärztlichem Attest

  • Versuch der Kündigung während der Schutzfrist

  • Verweigerung von Mutterschaftsgeld oder Weiterbeschäftigung

…stehen wir an Ihrer Seite:

  • Rechtsmittel gegen unzulässige Kündigungen

  • Antrag auf behördliches Einschreiten

  • Klage auf Lohnfortzahlung oder Weiterbeschäftigung

  • Durchsetzung der Rechte gegenüber Krankenkasse oder Arbeitgeber

Wir setzen Ihre Schutzrechte durch – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.

Was sollten Sie im Mutterschutz beachten?

  • Informieren Sie den Arbeitgeber schriftlich und frühzeitig über Ihre Schwangerschaft

  • Lassen Sie sich bei Bedarf ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausstellen

  • Beantragen Sie Mutterschaftsgeld rechtzeitig vor Beginn der Schutzfrist

  • Erfragen Sie Ihre Urlaubsansprüche und Rückkehrrechte nach der Elternzeit

  • Nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch – z. B. bei drohender Kündigung oder Benachteiligung

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte souverän und stressfrei wahrzunehmen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum Sie sich bei Fragen zum Mutterschutz an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber bei allen Fragen zum Mutterschutzrecht – individuell, schnell und rechtssicher. Wir:

  • klären Ihre Ansprüche und begleiten das Verfahren

  • wehren unzulässige Kündigungen ab

  • vertreten Sie bei Streit um Beschäftigungsverbote oder Leistungen

  • beraten auch Unternehmen zur gesetzlichen Umsetzungspflicht und U2-Erstattung

  • sorgen für Klarheit – vom Arbeitsvertrag bis zur Elternzeit

Vertrauen Sie auf fundiertes Fachwissen und menschliches Gespür.

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