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Was gilt als Verbreitung pornografischer Inhalte nach § 184 StGB?

Nach § 184 StGB macht sich strafbar, wer:

  • pornografische Inhalte verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder zugänglich macht

  • Dritten pornografische Inhalte anbietet, überlässt oder zugänglich macht, ohne ausreichende Altersverifikation

  • pornografische Inhalte besitzt, um sie weiterzugeben oder gewerblich zu nutzen

  • elektronische Medien (z. B. Webseiten, Cloud-Dienste, Gruppen-Chats) zur unkontrollierten Weiterverbreitung nutzt

Nicht strafbar ist:

  • Besitz rein für den eigenen privaten Gebrauch durch Erwachsene

  • geschlossene Plattformen mit Altersverifikation (z. B. Paywalls, 18+-Freigabe)

  • künstlerisch oder wissenschaftlich motivierte Inhalte unter engen Voraussetzungen

Besonders geschützt sind Minderjährige – schon die Weiterleitung eines anstößigen Bildes an eine jugendliche Person kann strafbar sein.

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Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen § 184 StGB?

Die Strafandrohung richtet sich nach Art und Reichweite der Verbreitung:

  • Grundtatbestand (§ 184 Abs. 1 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

  • Bei Verbreitung an Minderjährige oder in besonders öffentlicher Weise: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe

  • In besonders schweren Fällen (z. B. gewerbsmäßige Verbreitung, Wiederholung): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre

  • Eintragung im Führungszeugnis, ggf. auch Sexualstrafregister

  • Berufsrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Lehrer:innen, Erzieher:innen, Beamten

Wir prüfen, ob tatsächlich eine Verbreitung im strafrechtlichen Sinn vorliegt – und setzen uns für eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung ein.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Verbreitung pornografischer Inhalte ab?

  1. Anzeige oder Hinweis durch Dritte, z. B. Empfänger:innen, Plattformbetreiber oder Polizei

  2. Durchsuchung von Wohnung, Geräten oder Cloud-Speichern

  3. Sicherstellung von Datenträgern, Smartphones, E-Mails und Chats

  4. Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft, ggf. mit IT-Forensik

  5. Abschluss durch:
    – Einstellung (z. B. bei geringer Schuld),
    – Strafbefehl (z. B. Geldstrafe),
    – Anklage und Gerichtsverfahren

Wir begleiten Sie von Anfang an – mit technischen, rechtlichen und strategischen Mitteln.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Verbreitung verteidigen?

Nicht jede Weitergabe ist strafbar – mögliche Verteidigungsstrategien:

  • Kein Vorsatz – Datei wurde versehentlich oder unbewusst weitergegeben

  • Kein pornografischer Inhalt im juristischen Sinn – sondern z. B. freizügige Kunst oder Erotik

  • Nicht öffentlich oder nur im geschützten Raum verbreitet

  • Keine Verbreitungsabsicht, sondern nur privater Besitz

  • Altersverifikation vorhanden – z. B. Plattform mit Zugriffsprüfung

Wir analysieren Inhalt, Medium und Empfängerkreis – und verteidigen Ihre Rechte mit Nachdruck.

Was sollten Sie bei einem Ermittlungsverfahren wegen § 184 StGB beachten?

  • Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft – erst nach anwaltlicher Beratung

  • Sichern Sie alle verwendeten Geräte, Nachrichten und Konten

  • Lassen Sie Inhalte und Plattformen juristisch prüfen – nicht jedes Nacktbild ist strafbar

  • Beachten Sie mögliche Sperrungen oder Beschlagnahmen von E-Mail oder Cloud-Zugängen

  • Vermeiden Sie nachträgliche Änderungen oder Löschungen – das kann negativ gewertet werden

Unsere Kanzlei schützt Sie vor voreiligen Schritten – und bewahrt Ihre Rechte im digitalen Strafverfahren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum Sie sich bei Vorwürfen nach § 184 StGB an uns wenden sollten

Im Sexual- und Medienstrafrecht braucht es klare Verteidigung und sachliche Aufarbeitung. Unsere Kanzlei:

  • prüft Inhalte, Mediennutzung und Zugriffssysteme differenziert

  • verteidigt im Ermittlungs-, Strafbefehls- oder Gerichtsverfahren

  • sorgt für frühzeitige Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und IT-Sachverständigen

  • schützt Sie vor pauschalen Vorverurteilungen – auch in sensiblen Berufsgruppen

  • vertritt Sie diskret, durchsetzungsstark und rechtlich fundiert

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im digitalen Strafrecht – ob bei Missverständnis, Fehleinschätzung oder technischem Fehler.

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