Anwaltskanzlei in Aachen | Anwalt für Pflichten kennen, Konsequenzen vermeiden
Pflichten kennen, Konsequenzen vermeiden
Was gilt als arbeitsrechtlicher Verstoß?
Das Arbeitsrecht schützt beide Seiten des Arbeitsverhältnisses – und verpflichtet sie zugleich zu bestimmten Verhaltensweisen. Kommt es zu Pflichtverletzungen, spricht man von arbeitsrechtlichen Verstößen. Diese können sich gegen den Vertrag, gesetzliche Regelungen oder betriebliche Vereinbarungen richten. Ob es um unentschuldigtes Fehlen, Mobbing, Lohnverzug oder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geht – entscheidend ist, wie der Einzelfall rechtlich zu bewerten ist. Unsere Kanzlei berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend zu Rechten, Reaktionen und möglichen Konsequenzen.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt zu Verstößen gegen das Arbeitsrecht?
Verstöße gegen das Arbeitsrecht können von beiden Seiten ausgehen – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Häufige Beispiele:
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Arbeitgeberseitig:
– Lohnverzug, Verstöße gegen Arbeitszeit- oder Mutterschutzvorschriften
– Kündigung ohne Beachtung gesetzlicher Vorgaben
– Diskriminierung, Mobbing, fehlende Arbeitsschutzmaßnahmen -
Arbeitnehmerseitig:
– Unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, verspätete Krankmeldung
– Geheimnisverrat, Störung des Betriebsfriedens, Arbeitszeitbetrug
Je nach Schweregrad kann ein Verstoß arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.
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Welche Konsequenzen drohen bei Arbeitsrechtsverstößen?
Die Folgen richten sich nach der Art des Verstoßes und der Vertragsbeziehung:
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Arbeitsrechtlich:
– Abmahnung, Versetzung, Kündigung
– Lohnrückzahlung oder -nachzahlung
– Schadensersatzpflicht (z. B. bei Vertrauensverlust oder Rufschädigung) -
Zivilrechtlich:
– Klagen auf Zahlung, Unterlassung oder Wiedereinstellung
– Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen -
Strafrechtlich:
– Bei besonders schweren Verstößen (z. B. Betrug, Urkundenfälschung, Ausbeutung)
– Bußgelder oder Strafverfahren (z. B. nach § 266a StGB: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen)
Wir helfen, Risiken zu erkennen, Verstöße zu vermeiden – oder sich effektiv zu verteidigen.
Wie wird ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht aufgearbeitet?
Der typische Ablauf hängt vom Ausgangspunkt ab:
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Abmahnung oder Anhörung im Betrieb
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Kündigung und ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht
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Schlichtung oder Güteverfahren
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Beweissicherung (Zeugenaussagen, Dokumentation, E-Mails)
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Urteil oder Vergleich
In schwereren Fällen folgt ein Verfahren vor dem Straf- oder Zivilgericht. Unsere Kanzlei begleitet Sie in jedem Stadium – rechtssicher und zielgerichtet.
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Wie können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen Vorwürfe wehren?
Mögliche Verteidigungsstrategien sind z. B.:
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Unverhältnismäßigkeit der Sanktion (z. B. Kündigung ohne Abmahnung)
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Tatsächliche Unrichtigkeit des Vorwurfs
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Verfahrensfehler (z. B. fehlende Anhörung, Fristversäumnis)
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Nachweis rechtmäßigen Verhaltens durch Belege, Zeugen, Protokolle
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Vergleichslösung zur gütlichen Beilegung
Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und entwickeln eine wirksame Verteidigung – im Sinne Ihrer Interessen.
Was sollten Sie bei arbeitsrechtlichen Konflikten beachten?
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Dokumentieren Sie frühzeitig alle Vorgänge (z. B. E-Mails, Arbeitszeiten, Gespräche)
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Reagieren Sie schriftlich auf Abmahnungen oder Vorwürfe
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Lassen Sie Kündigungen unverzüglich rechtlich prüfen – 3-Wochen-Frist beachten
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Wahren Sie Betriebs- und Datenschutzvorgaben
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Suchen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat, bevor Fristen oder Reaktionsmöglichkeiten ablaufen
Wir beraten schnell, klar und zielgerichtet – um Ihre Rechte zu schützen und Lösungen zu finden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Kündigung?
Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer?
Was tun, wenn mein Arbeitgeber gegen das Arbeitsrecht verstößt?

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Warum Sie sich bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert – und kennt beide Seiten: die Perspektive von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wir:
-
analysieren arbeitsrechtliche Konflikte umfassend
-
prüfen Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsverstöße
-
vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht
-
unterstützen bei außergerichtlichen Einigungen und Vergleichsverhandlungen
-
beraten präventiv bei internen Untersuchungen oder Compliance-Prozessen
Vertrauen Sie auf klare Analyse, ehrliche Einschätzung und konsequente Vertretung Ihrer Interessen.
