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Was zählt zu Verstößen gegen das Arbeitsrecht?

Verstöße gegen das Arbeitsrecht können von beiden Seiten ausgehen – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Häufige Beispiele:

  • Arbeitgeberseitig:
    – Lohnverzug, Verstöße gegen Arbeitszeit- oder Mutterschutzvorschriften
    – Kündigung ohne Beachtung gesetzlicher Vorgaben
    – Diskriminierung, Mobbing, fehlende Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Arbeitnehmerseitig:
    – Unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, verspätete Krankmeldung
    – Geheimnisverrat, Störung des Betriebsfriedens, Arbeitszeitbetrug

Je nach Schweregrad kann ein Verstoß arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.

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Welche Konsequenzen drohen bei Arbeitsrechtsverstößen?

Die Folgen richten sich nach der Art des Verstoßes und der Vertragsbeziehung:

  • Arbeitsrechtlich:
    – Abmahnung, Versetzung, Kündigung
    – Lohnrückzahlung oder -nachzahlung
    – Schadensersatzpflicht (z. B. bei Vertrauensverlust oder Rufschädigung)

  • Zivilrechtlich:
    – Klagen auf Zahlung, Unterlassung oder Wiedereinstellung
    – Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen

  • Strafrechtlich:
    – Bei besonders schweren Verstößen (z. B. Betrug, Urkundenfälschung, Ausbeutung)
    – Bußgelder oder Strafverfahren (z. B. nach § 266a StGB: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen)

Wir helfen, Risiken zu erkennen, Verstöße zu vermeiden – oder sich effektiv zu verteidigen.

Wie wird ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht aufgearbeitet?

Der typische Ablauf hängt vom Ausgangspunkt ab:

  • Abmahnung oder Anhörung im Betrieb

  • Kündigung und ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht

  • Schlichtung oder Güteverfahren

  • Beweissicherung (Zeugenaussagen, Dokumentation, E-Mails)

  • Urteil oder Vergleich

In schwereren Fällen folgt ein Verfahren vor dem Straf- oder Zivilgericht. Unsere Kanzlei begleitet Sie in jedem Stadium – rechtssicher und zielgerichtet.

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Wie können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen Vorwürfe wehren?

Mögliche Verteidigungsstrategien sind z. B.:

  • Unverhältnismäßigkeit der Sanktion (z. B. Kündigung ohne Abmahnung)

  • Tatsächliche Unrichtigkeit des Vorwurfs

  • Verfahrensfehler (z. B. fehlende Anhörung, Fristversäumnis)

  • Nachweis rechtmäßigen Verhaltens durch Belege, Zeugen, Protokolle

  • Vergleichslösung zur gütlichen Beilegung

Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und entwickeln eine wirksame Verteidigung – im Sinne Ihrer Interessen.

Was sollten Sie bei arbeitsrechtlichen Konflikten beachten?

  • Dokumentieren Sie frühzeitig alle Vorgänge (z. B. E-Mails, Arbeitszeiten, Gespräche)

  • Reagieren Sie schriftlich auf Abmahnungen oder Vorwürfe

  • Lassen Sie Kündigungen unverzüglich rechtlich prüfen – 3-Wochen-Frist beachten

  • Wahren Sie Betriebs- und Datenschutzvorgaben

  • Suchen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat, bevor Fristen oder Reaktionsmöglichkeiten ablaufen

Wir beraten schnell, klar und zielgerichtet – um Ihre Rechte zu schützen und Lösungen zu finden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum Sie sich bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert – und kennt beide Seiten: die Perspektive von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wir:

  • analysieren arbeitsrechtliche Konflikte umfassend

  • prüfen Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsverstöße

  • vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht

  • unterstützen bei außergerichtlichen Einigungen und Vergleichsverhandlungen

  • beraten präventiv bei internen Untersuchungen oder Compliance-Prozessen

Vertrauen Sie auf klare Analyse, ehrliche Einschätzung und konsequente Vertretung Ihrer Interessen.

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