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Was zählt als Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich:

  • unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht,

  • steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt,

  • oder seine Mitwirkungspflichten verletzt,

  • und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Typische Fälle sind:

  • Verschweigen von Mieteinnahmen, Nebentätigkeiten oder Auslandsvermögen

  • Manipulation von Betriebsausgaben oder Scheinrechnungen

  • Vorsteuerbetrug im Rahmen der Umsatzsteuer

  • Nichtabgabe von Steuererklärungen trotz Verpflichtung

  • Fehlerhafte Angaben bei Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

Auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung – etwa durch Steuerberater:innen oder Buchhalter:innen – kann strafbar sein.

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Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Die Strafe richtet sich nach der Höhe des Steuerschadens und dem Verhalten des Täters:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 370 Abs. 1 AO)

  • Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) – z. B. bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung

  • Nachzahlung der hinterzogenen Steuerbeträge zzgl. 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr (§ 235 AO)

  • Einziehung von Vermögenswerten oder Kontosperrung

  • Berufsrechtliche Folgen für Geschäftsführer:innen, Steuerberater:innen, Beamte etc.

  • Führungszeugniseintrag bei Verurteilung

Wir setzen uns dafür ein, dass das Verfahren fair verläuft – und streben frühzeitig Verfahrenseinstellungen oder Strafmilderungen an.

Wie läuft ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung ab?

  1. Verdacht oder Anzeige – z. B. durch Betriebsprüfung, Finanzamt, Kontrollmitteilung oder anonyme Hinweise

  2. Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft

  3. Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen, E-Mails, Konten

  4. Vernehmung der beschuldigten Person – Aussage nur mit anwaltlicher Begleitung

  5. Gutachterliche Aufarbeitung der Steuerlage durch Sachverständige und Finanzbehörde

  6. Abschluss durch:
    – Einstellung (§ 153, § 153a StPO),
    – Strafbefehl,
    – oder Anklage und Gerichtsverfahren

Unsere Kanzlei begleitet Sie rechtlich und strategisch durch alle Phasen – diskret und zielgerichtet.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen?

Nicht jede Abweichung von der Steuererklärung ist strafbar. Mögliche Verteidigungsansätze:

  • Kein Vorsatz – sondern bloße Unachtsamkeit oder steuerlicher Irrtum

  • Unklare Rechtslage – insbesondere bei komplexen Sachverhalten (z. B. Kryptowährungen, Auslandsbezug)

  • Verjährung der Tat (in der Regel 5 Jahre, bei schweren Fällen 10 Jahre)

  • Verfahrensfehler bei Durchsuchung oder Datensicherung

  • Freiwillige Selbstanzeige (§ 371 AO) bei noch nicht entdeckter Tat – unter bestimmten Voraussetzungen mit Straffreiheit

Wir prüfen Ihre Optionen im Detail und vertreten Sie konsequent gegenüber Behörden, Steuerfahndung und Justiz.

Was sollten Sie bei Verdacht auf Steuerhinterziehung beachten?

  • Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – auch nicht bei ersten Kontaktaufnahmen durch das Finanzamt

  • Sichern Sie Ihre Steuerunterlagen, Belege und Kommunikation

  • Lassen Sie Fristen für Selbstanzeige nicht verstreichen – Eile ist geboten

  • Vermeiden Sie nachträgliche Korrekturen ohne rechtliche Prüfung

  • Beraten Sie sich frühzeitig mit einer spezialisierten Kanzlei im Steuerstrafrecht

Wir sorgen dafür, dass Sie keine unnötigen Risiken eingehen – und sich strategisch richtig verhalten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum Sie sich bei Steuerhinterziehung an uns wenden sollten

Warum Sie sich bei Steuerhinterziehung an uns wenden sollten

Text 6:
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht. Wir:

  • prüfen, ob eine strafbare Steuerhinterziehung vorliegt – oder nur ein steuerlicher Fehler

  • begleiten Sie bei Selbstanzeige, Steuerkorrektur oder Nacherklärung

  • vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen und vor Gericht

  • arbeiten eng mit Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Sachverständigen zusammen

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Artikel zum Thema Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – Ihre Rechte bei Ermittlungen oder Vorwurf

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